Fachbetrieb nach § 19 | WHG
Wir sind zertifizierter Fachbetrieb nach § 19 I WHG für Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, Verwenden mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.
Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen nur Fachbetriebe im Sinne von § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausführen. Arbeiten in diesem Sinne sind:
einbauen, aufstellen, instandhalten, instandsetzen und reinigen von Anlagen und Anlagenteilen.
Auch Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.