Fachbetrieb nach WHG

Als zertifizierter Fachbetrieb nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sind wir befugt, auch Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten durchzuführen. 

Dies gilt für das Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen und Anlagenteilen. 

Betreiber, die ihre Anlagen mit eigenem Personal betreuen, müssen als Fachbetrieb nach WHG qualifiziert sein oder einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb beauftragen.

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Holger Binner